Für das Erstgespräch, sowie für alle weiteren Einheiten wird ein Betrag von 95€ verrechnet. Das Honorar ist gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Eine Einheit dauert jeweils 50min.
Je nach Thematik, Zielsetzung und individuellem Bedarf werden mit Ihnen gemeinsam, wöchentliche/zweiwöchentliche oder längere Intervalle für die Beratung/Behandlung festgesetzt.
Die Kosten für klinisch- psychologische Beratung und Behandlung, werden bei einer vorliegenden psychischen Erkrankung, zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Für die ersten zehn Einheiten wird ein Zuschuss, je nach Sozialversicherungsträger von ca. 33€ bis 45€, bewilligt. Auch eine Verlängerung der Bezuschussung ist, mit einer chefärztlichen Bewilligung ab der elften Einheit, möglich. Bei privater Inanspruchnahme der klinisch- psychologischen Beratung und Behandlung erfolgt die Bezahlung mittels Überweisung. In diesem Fall können die Ausgaben in der jährlichen Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch eine Zusatzversicherung.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, werden bei rechtzeitiger Terminabsage (mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn) keine Kosten in Rechnung gestellt. Termine die nicht eingehalten, zu spät oder gar nicht abgesagt werden, werden zur Gänze verrechnet. Zur Terminabsage hinterlassen Sie einfach eine kurze Nachricht auf meiner Mobilbox, oder Sie schreiben mir direkt hier unter dem Button "Kontakt" eine Nachricht.